Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – JH Dressurausbildung
Jeder, der Dienstleistungen wie Reitunterricht, Lehrgänge, Beritt und allgemeine Pferdeausbildung von JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog) in Anspruch nimmt, erklärt sich stillschweigend mit folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) einverstanden.
JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog) stellt für Reitunterricht und Lehrgänge keine Pferde zur Verfügung.
Reitschüler nehmen mit eigenen oder durch Dritte zu Verfügung gestellten Pferden am Reitunterricht/ Lehrgang teil.
Risiko
Volljährige Reitschüler sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist.
Minderjährige Reitschüler unterliegen der durchgängigen Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Eltern haften für die Verletzung ihrer eigenen Aufsichtspflicht.
Zu den Risiken gehören insbesondere Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Eine Haftpflichtversicherung von Pferd und Reiter setzen wir voraus,
Das Tragen eines bruch- u- splittersicheren Reithelms (Drei bzw. Vierpunktbefestigung) ist bei unseren Lehrgängen und Reitstunden Pflicht.
Bei Unfällen, Schaden und Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog) und deren Mitarbeiter geltend gemacht werden. Die Teilnahme an Reitstunden/ Lehrgängen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Jennifer Herzog (JH Dressurausbildung) – nachfolgend JH Dressurausbildung genannt – und ihren Vertragspartnern – nachfolgend Auftraggeber genannt –
gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Etwaige anderslautende, ergänzende oder widersprüchliche Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, sofern ihnen nicht explizit zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag zwischen JH Dressurausbildung und dem Auftraggeber, basierend auf dem zugrundeliegenden Angebot, kommt durch eine entsprechende Annahmeerklärung seitens des Auftraggebers zustande.
(2) In Abweichung von § 2 Abs. 1 dieser Geschäftsbedingungen kommt ein Vertrag auch durch schlüssiges Verhalten der Parteien zustande, nämlich durch den Beginn von entsprechenden Ausführungshandlungen und die gleichzeitige beanstandungslose Entgegennahme der Ausführungshandlungen.
(3) Angebote von JH Dressurausbildung im Internet – insbesondere auf der eigenen Homepage – sowie in Prospekten, Anzeigen o.a. sind in allen ihren Bestandteilen
unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den potentiellen Auftraggeber dar mit JH Dressurausbildung in Vertragsverhandlungen zu treten (sog. invitatio ad offerendum). Etwas anderes gilt ausschließlich dann, wenn das Angebot gegenüber dem Auftraggeber als verbindlich gekennzeichnet wurde – beispielsweise durch die Nennung einer bestimmten Frist zur Annahme des Angebots.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) JH Dressurausbildung bietet Dienstverträge u.a. mit folgenden Dienstleistungen:
Unterricht
Gebuchte Unterrichtseinheiten (UE) gelten als fest vereinbart und sind nicht erstattungsfähig. Auch nicht bei Eintreten höherer Gewalt. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Rückvergütung. Der Reitschüler kann aber für die gebuchte UE einen Ersatzreiter stellen. Gebuchte UE sind grundsätzlich vor Beginn des Unterrichts fällig/zu bezahlen. Die Ausbilderin behält sich vor, die UE ohne Angaben von Gründen abzusagen. Absagen müssen spätestens 24h vor Termin erfolgen ansonsten fallen 100% der Gebühren an.
Lehrgänge
Bitte die Teilnahmegebühr zum Zeitpunkt der Anmeldung zahlen. Der Lehrgangsplatz ist erst bei Zahlung reserviert. Rückerstattungen der Lehrgangskosten finden nur bis zum Anmeldeschluss statt. Absagen die nach Anmeldeschluss eingehen werden nicht finanziell erstattet, auch nicht bei Eintreten höherer Gewalt. Es kann jedoch ein Ersatzreiter teilnehmen. Ausschließlich bei Erkrankung der Referentin (Jennifer Herzog) wird die Lehrgangsgebühr ganz oder ggf. anteilig erstattet. Grundsätzlich behält sich die Referentin vor, Lehrgangstermine ohne Angaben von Gründen abzusagen.
Beritt
Zeitdauer des Beritts abhängig vom Ausgangszustand des Pferdes. Mindestdauer 2 Monate. 5 Einheiten pro Woche, 7 Tage Versorgung. Tierärzte, Osteopathen, Sattler und andere Spezialisten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt JH Dressurausbildung rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung, die JH Dressurausbildung für die Durchführung des Auftrags benötigt.
(2) Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, gehen etwaige Verzögerungen oder Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus der zwischen den Parteien jeweils getroffenen Vereinbarung, nach Zeitaufwand, Festpreis oder monatlichem Pauschalbetrag.
(2) Etwaige Zusatzleistungen, die nicht im Rahmen des jeweiligen Angebots vereinbart wurden, sind separat zu vergüten.
(3) Etwaige entstehende Nebenkosten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages, bspw. Kurierfahrten, Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten, sind separat zu vergüten.
(4) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung den Umstanden nach nur gegen eine Vergütung erwartet werden durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von JH Dressurausbildung für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
(5) Wird die von JH Dressurausbildung vertraglich vereinbarte Leistung angeboten, vom Auftraggeber jedoch nicht angenommen bzw. befindet sich der Auftraggeber mit der Annahme in Verzug, so bleibt der Vergütungsanspruch von JH Dressurausbildung bestehen.
(6) Ein Aufrechnungs- sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von JH Dressurausbildung sind dem Auftraggeber nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(7) Sollte eine Probestunde stattfinden um ein Unterrichtspaket oder ein Berittpaket abzuschließen, entstehen dem Auftraggeber Kosten in Höhe von € 200,- zzgl. Fahrtkosten in Höhe von € 0.50,-/km.
(8) Bei Abschluss eines Berittpakets oder Unterrichtpakets entfallen dem Auftraggeber die Kosten der Probestunde in Höhe von € 200,- der Auftraggeber muss nur noch die Fahrtkosten zahlen.
§ 6 Termine, Vertragsdauer, Leistungsfristen und -hindernisse, Kündigung
(1) Verzögerungen, die infolge von Änderungswünschen durch den Kunden bedingt sind sowie Verzögerungen aufgrund von unzureichenden Voraussetzungen am Leistungsort oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern den vereinbarten Leistungstermin von JH Dressurausbildung.
(2) Änderungs- und Ergänzungswünsche seitens des Auftraggebers mit einem nicht nur unerheblichen Mehraufwand führen dazu, dass die ursprünglich vereinbarten Leistungstermine für JH Dressurausbildung nicht mehr verbindlich und neu zwischen den Parteien zu vereinbaren sind.
(3) Soweit die Parteien einen Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen haben, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Gründe für die außerordentliche Kündigung auf Seiten von JH Dressurausbildung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei Rechnungen in Verzug ist.
§ 7 Referenznachweise und Urheberrechtsvermerk
(1) JH Dressurausbildung ist berechtigt, den Auftraggeber nach Fertigstellung des Auftrags als Referenz in Zusammenhang mit der für ihn erbrachten Leistung namentlich auf der Internetseite von JH Dressurausbildung oder im Rahmen von sonstigen Werbemaßnahmen zu nennen. JH Dressurausbildung ist ferner gestattet in diesem Zusammenhang auch das Logo oder die Marke des Auftraggebers abzubilden.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
(1) Etwaige Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche aufgrund von Schlechtleistung sind ausgeschlossen.
(2) Haftungsansprüche gegenüber JH Dressurausbildung sind auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
(3) Aussagen seitens JH Dressurausbildung über Erfolgschancen und sonstige Eigenschaften der angebotenen Leistungen begründen kein verbindliches Erfolgsversprechen und sind lediglich unverbindliche Richtwerte, die im Einzelfall jedoch anders ausfallen können. Folglich begründen sie keine Ansprüche des Auftraggebers. Eine Garantie ist nur dann gegeben, wenn diese ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Auftraggeber erklärt wurde.
(4) JH Dressurausbildung und deren Mitarbeiter werden von jeglicher Haftung oder Schadensersatzansprüchen freigestellt: es sei denn, die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Schaden auf Grund des vorliegenden Versicherungsschutzes. Die Freistellung gilt nicht für eine Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Schaden die durch den Reitschüler oder dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen (z.B. Trainingszubehör oder Fahrzeug von JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog), Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. Dessen Sorgeberechtigte, Besucher / Begleiter in vollem Umfang gegenüber JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog) und/oder Geschädigten.
§ 9 Ablauf der Reitstunde / des Lehrgangs
Bei Verspätung des Reiters verkürzt sich die gebuchte Reitstunde / Lehrgangseinheit entsprechend, damit der Zeitplan gegenüber JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog) und oder ggf. Anderen Teilnehmern zwingend eingehalten werden kann.
Wahrend der Reitstunden / des Lehrgangs gelten die Anweisungen von JH Dressurausbildung (Jennifer Herzog) und sofern Externe zeitgleich in der Halle / auf dem Platz reiten, auch die allgemeinen Hallen-/Platzregeln.
§ 10 Urheberrechtshinweise / Copyrighthinweis
Alle Bilder, Texte und Inhalte dieser Website unterliegen urheberrechtlichem Schutz.
Die Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe von Werken oder Werkteilen dieser Website ist eine Zuwiderhandlung, die strafrechtlich verfolgt wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag zwischen JH Dressurausbildung und dem Auftraggeber unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Bei Streitigkeiten zwischen JH Dressurausbildung und einem Auftraggeber, der als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig ist, ist Hahnstätten Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hatten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.